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Magic Clean
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Stand: März 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Marita Stein, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Magic Clean", Fichtenweg 2, 85521 Riemerling (nachfolgend „Auftragnehmer") und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber") über Reinigungsdienstleistungen.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

(3) Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Leistungsverzeichnis oder Einzelvertrag gehen diesen AGB vor.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch: a) schriftliche oder in Textform erklärte Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, b) Unterzeichnung eines Angebots oder Leistungsverzeichnisses durch beide Parteien oder c) Aufnahme der vereinbarten Leistungserbringung.

(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.

§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Art, Umfang, Häufigkeit und Zeiten der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis oder Einzelvertrag.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Leistungen geeigneter Erfüllungsgehilfen zu bedienen.

(3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung in Textform. Zusätzliche Leistungen werden gesondert vergütet.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu reinigenden Bereiche zu den vereinbarten Zeiten zugänglich sind.

(2) Der Auftraggeber weist den Auftragnehmer rechtzeitig auf besondere Risiken, empfindliche Materialien, Gefahrstoffe, Sicherheitsvorschriften oder sonstige Besonderheiten hin, die für die Leistungserbringung relevant sind.

(3) Soweit für die Durchführung der Leistungen erforderlich, stellt der Auftraggeber Strom, Wasser und sonstige notwendige Infrastruktur kostenfrei zur Verfügung.

(4) Überlassene Schlüssel, Zutrittsmedien oder Zugangsdaten werden gegen Nachweis übergeben.

§ 5 Leistungserbringung, Mängelanzeige und Nachbesserung

(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht nach dem jeweiligen Leistungsverzeichnis.

(2) Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel der Leistung unverzüglich nach Kenntnis in Textform anzuzeigen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung ermöglicht wird.

(3) Soweit ein Mangel vorliegt und der Auftragnehmer hierfür verantwortlich ist, erhält der Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur angemessenen Nachbesserung.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis oder Einzelvertrag.

(2) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 288 BGB.

(4) Bei Dauerschuldverhältnissen ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung angemessen anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss wesentliche Kostenfaktoren verändern, insbesondere Löhne, Lohnnebenkosten, Materialkosten, Energiepreise oder gesetzliche Mindestlohnvorgaben. Die Gründe der Anpassung werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Die geänderte Vergütung gilt frühestens vier Wochen nach Zugang der Mitteilung.

§ 7 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Vertragsbeginn, Vertragsdauer und etwaige Mindestlaufzeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.

(2) Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, können Dauerschuldverhältnisse von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform ordentlich gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Die Haftungsbeschränkungen dieses § 8 gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(4) Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung.

§ 9 Schlüssel, Zutritt und Vertraulichkeit

(1) Überlassene Schlüssel, Zutrittsmedien und Zugangsdaten werden vom Auftragnehmer mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt verwahrt und nur an mit der Leistungserbringung betraute Personen weitergegeben, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.

(2) Die Parteien verpflichten sich, im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdende Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.

(3) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden überlassene Schlüssel, Zutrittsmedien und Zugangsdaten zurückgegeben oder nach Weisung des Auftraggebers gelöscht bzw. vernichtet, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 10 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

(2) Soweit im Einzelfall eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Auftraggebers erfolgt und hierfür eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist, werden die Parteien eine gesonderte Vereinbarung schließen.

§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis München.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 12 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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